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Mängel bei Wohnräumen

Ein Mangel am Mietobjekt bezieht sich auf körperliche und unkörperliche Eigenschaften der Mietsache und bezeichnet eine Abweichung des Ist-Zustandes der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Soll-Zustand:

  • Es fehlt die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch resp. diese ist beeinträchtigt.
  • Es fehlt eine zugesichterte Eigenschaft resp. eine solche ist beeinträchtigt.

» Mängel während der Mietdauer

Art. 259d OR

3. Herabsetzung des Mietzinses

Wird die Tauglichkeit der Sache zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigt oder vermindert, so kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass er den Mietzins vom Zeitpunkt, in dem er vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung des Mangels entsprechend herabsetzt.

» Mietzinsherabsetzung bei Mängel am Mietobjekt

Der Mieter hat ein schriftliches Herabsetzungsbegehren an den Vermieter zu richten:

» Verfahren zur Mietzinsherabsetzung

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