Wohnraummiete
Dabei handelt es sich um einen Mietvertrag über Wohnräume.
Mietvertrag
- Vertragliche Vereinbarung
- zwischen Mieter und Vermieter betreffend
- Überlassung einer Sache (bewegliche oder unbewegliche)
- zum Gebrauch durch den Mieter
- gegen Entgelt
Wohnraum
- auf Dauer angelegter Raum, welcher horizontal und vertikal abgeschlossen ist
- welcher zum Wohnen vermietet wurde
- Wohnen = dauernder Aufenthalt von Personen
- gewisse Ausstattung (zumindest Schlafstelle, Beheizung, Stromversorgung, WC)